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profilm.de Zeitzeugenberichte



weitere Briefe aus KZs

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Brief Konzentrationslager Dachau 12. Dezember 1943
Brief aus dem KZ Dachau 2. Dezember 1944
Brief Konzentrationslager Dachau 29. Dezember 1944

Brief Konzentrationslager Oranienburg
auf dem Vordruck des KL Sachsenhausen

Brief aus dem Konzentrationslager Oranienburg auf Form des KL Sachsenhausen


Aus den Konzentrationslagern durften nur Briefe versendet werden, die in gut leserlicher deutscher Sprache auf dem vorgesehenen Brief- oder Postkartenformular des Lagers geschrieben waren. Jeder Verstoß hiergegen führte nicht nur dazu, dass der Brief nicht weitergeleitet wurde, sondern eventuell auch zu Sanktionen. Da alle Briefe einer Zensur unterlagen, war es auf dem offiziellem Wege nicht möglich, über die wahren Zustände in den Lagern, über den eigenen Gesundheitszustand und die erfahrene Behandlung, erst Recht nicht über Mord, Tod, Demütigungen, Willkür, Menschenversuche, Hunger, Verletzungen und Krankheiten zu schreiben. Daran hielten sich die Lagerhäftlinge auch, denn sie wollten nicht den einzigen Kontakt nach außen riskieren, einerseits, da sie auf dringend notwendige Zuwendungen von außen hofften, andererseits aber auch, um Informationen über den Verbleib und die Lebensumstände der Famile und der Bekannten außerhalb des Lagers zu erhalten.
Und natürlich hofften sie aus dem Umstand, dass man von ihnen wusste, einen gewissen Schutz zu erlangen,

Nur wenn man die familiären Umstände der Gefangenen kennt, so bemerkt man unter Umständen, dass in Lagerbriefen trotz deren scheinbar banalen Inhalte durchaus geheime Mitteilungen versteckt sein können. Man bediente sich u.A. dem Geheimcode, in dem man Begebenheiten aufschrieb, die (nur) für den Empfänger erkennbar unwahr waren und so Rückschlüsse auf Erlebnis des Briefschreibers zuließen.


Der Postverkehr mit den Lagern, unterlag strengen Regeln, die u.A. bestimmten, welche Güter in die Lager geschickt werden durften, wie oft aus den Lagern geschrieben werden durften und wie viele Zeilen pro Brief oder Postkarte zulässig waren. Bei Zuwiderhandlungen wurden die Briefe bzw. Sendungen beschlagnahmt und nicht an den Bestimmer ausgeliefert.

Brief des Konzentrationslagers Oranienburg
auf dem Vordruck des Lagers Sachsenhausen


Geschrieben vom 'Schutzhäftling Debosz Viktor, Lager Nr. 62437 Block 24'. Seiner Anweisung, über seine persönlichen Dinge frei zu verfügen, kann man entnehmen, dass er nicht damit rechnete, wieder aus dem Lager entlassen zu werden.
Die genauen Lagerbestimmungen sind in diesem Falle mit polnischen Gebührenmarken zu insgesamt 10 Zloty überklebt worden und daher nur zu geringem Teil lesbar. Ev. dienten die polnischen Gebührenmarken alleine diesem Zweck, weil die Bedingungen ev. bei Schreiben des Briefes nicht mehr zutrafen.
Es ist noch anzumerken, dass das Lager Sachsenhausen für politische Häftlinge eingerichtet wurde. Bei dem KL Oranienburg handelt es sich um das erste Konzentrationslager, das von der NS-Regierung eingerichtet wurde, demgemäß war es zumindest ursprünglich auch für politische Häftlinge vorgesehen. Es ist daher anzunehmen, dass der Briefschreiber aus politischen Gründen inhaftiert war.

                  den 18. Juli 1943
Liebe Schwester!
Zunächst vielen Dank für Dein Paket.
Alles war in Ordnung bis auf das Graham-
Brot,
das vielleicht etwas frisch war beim
verpacken. Für den Tabak danke ich
besonders. Mir geht es sonst gut und
bin gesund. Schreibt mir recht bald
wie es Euch zu Hause geht. Lebens-
mittelpakete dürft Ihr mir so oft Ihr
nur wollt bzw. könnt schicken.
Mit meinen Anzügen und sonstigen
Sachen kannst Du frei verfügen.

Wie geht es meiner Wanda? Schreibt
mir baldmöglichst darüber.
Herzliche Grüsse an Alle
                  Debosz

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