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profilm.de Zeitzeugenberichte

weitere Briefe aus KZs

Brief Konzentrationslager Auschwitz 16. November 1941
Brief Konzentrationslager Auschwitz 29. April 1944
Brief Konzentrationslager Auschwitz 27. August 1944
Brief Konzentrationslager Buchenwald 28. April 1940
Brief Konzentrationslager Buchenwald 1. Januar 1944
Brief Konzentrationslager Dachau 29. September 1939
Brief Konzentrationslager Dachau 30. August 1940
Brief Konzentrationslager Dachau 6. März 1943
Brief Konzentrationslager Dachau 12. Dezember 1943
Brief Konzentrationslager Dachau 2. Dezember 1944
Brief Konzentrationslager Dachau 29. Dezember 1944
Brief Konzentrationslager Oranienburg 18. Juli 1943

Postkart aus dem KZ Auschwitz 2. Februar 1944

Postkarte aus dem Konzentrationslager Auschwitz

Aus den Konzentrationslagern durften nur Briefe versendet werden, die in gut leserlicher deutscher Sprache auf dem vorgesehenen Brief- oder Postkartenformular des Lagers geschrieben waren. Jeder Verstoß hiergegen führte nicht nur dazu, dass der Brief nicht weitergeleitet wurde, sondern eventuell auch zu Sanktionen. Da alle Briefe einer Zensur unterlagen, war es auf dem offiziellem Wege nicht möglich, über die wahren Zustände in den Lagern, über den eigenen Gesundheitszustand und die erfahrene Behandlung, erst Recht nicht über Mord, Tod, Demütigungen, Willkür, Menschenversuche, Hunger, Verletzungen und Krankheiten zu schreiben. Daran hielten sich die Lagerhäftlinge auch, denn sie wollten nicht den einzigen Kontakt nach außen riskieren, einerseits, da sie auf dringend notwendige Zuwendungen von außen hofften, andererseits aber auch, um Informationen über den Verbleib und die Lebensumstände der Famile und der Bekannten außerhalb des Lagers zu erhalten.
Und natürlich hofften sie aus dem Umstand, dass man von ihnen wusste, einen gewissen Schutz zu erlangen,
Nur wenn man die familiären Umstände der Gefangenen kennt, so bemerkt man unter Umständen, dass in Lagerbriefen trotz deren scheinbar banalen Inhalte durchaus geheime Mitteilungen versteckt sein können. Man bediente sich u.A. dem Geheimcode, in dem man Begebenheiten aufschrieb, die (nur) für den Empfänger erkennbar unwahr waren und so Rückschlüsse auf Erlebnis des Briefschreibers zuließen.
So konnte der gewaltsame Tod einer der Familie bekannten Person so umschrieben werden, in dem man z.B. schrieb:'Mit Erschütterung habe ich Eure Nachricht vom schrecklichen Unfall und dem Tod von Tante xxx erhalten.'
Da man zu Hause nichts von einer solchen Mitteilung wusste, wohl aber, dass die genannte Person mit ins KZ transportiert worden war, war der wahre Inhalt unschwer darin zu erkennen, dass diese Person im KZ auf schlimme Art und Weise einen unnatürlichen Tod erlitten hat.


Der Postverkehr mit den Lagern, unterlag, wie bereits erwähnt, strengen Regeln, die ich hier für das Lager Auschwitz dem Postkartenformular wörtlich entnehme:

Konzentrationslager Auschwitz
Folgende Anordnungen sind beim
Schriftverkehr mit Gefangenen zu Be-
achten.
1.) Jeder Schutzhaftgefangene darf im
Monat zweimal von seinen Angehörigen
Post empfangen und an sie absenden.
Die Briefe an die Gefangenen müssen
gut lesbar mit Tinte geschrieben sein
und dürfen nur zwei Seiten je 15 Zei-
len enthalten. Briefumschläge müssen
ungefüttert sein. In einem Brief dür-
fen nur Briefmarken von 12 Pfg
beigelegt werden. Alles Andere ist
verboten. Postkarten haben 10 Zeilen.
Lichtbilder dürfen als Post nicht ver-
sendet werden.
2.)Geldsendungen sind gestattet.
3.) Es ist darauf zu achten, dass bei
Geld- oder Postsendungen die genaue
Adresse, bestehend aus: Name, Ge-
burtsdatum, und Gefangenen-Nummer,
auf die Sendungen zu schreiben ist.
Wenn die Adresse fehlerhaft ist, geht
die Post an den Absender zurück oder
wird vernichtet.
4.) Zeitungen sind gestattet, dürfen
aber nur durch die Poststelle des K.L.
Auschwitz bestellt werden.
5.) Pakete dürfen nicht geschickt wer-
den, da die Gefangenen im Lager alles
kaufen können.
6.) Entlassungsgesuche aus der Schutz-
haft an die Lagerleitung sind zwecklos.
7.) Sprecherlaubnis und Besuche von
Gefangenen im Konzentrationslager
sind grundsätzlich nicht gestattet.
Der Lagerkommandant!

Inhalt der Postkarte, die am 2. Februar 1944 von einem polnischen Gefangenen in deutscher Sprache geschrieben wurde


Liebe Frau und Sohn! Gott sei dank ich
bin gesund was wünsche ich Euch dasselbe mit
vollen Heze. Ich danke Dir auf weinacht wün-
sche und auch Geld. Ich sende für meine
Ellern und Jana mit Lygmus herzliche
Grüße so wie für Bekanten und Verwand-
ten. Für meine Mutti sende ich herzliche
wüntsche auf Namenstag am 21.I. d.j.
seid so gut und schückt sehr schnell auf
Name (ag) Akacki Alensander geb. 15.11.1909
Nr. 2289 in Auschwitz 50 R.M. und für mich
5 Briefmarken. Schreib mir viel und schnell
so wie bis jetz. Ich küße und Grüße Euch
und sende ich Grüße für Bekanten.
Schreib mir gleich im Brief wen das Geld schücket.

ausgewählte Bücher über das Konzentrationslager Auschwitz





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