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profilm.de Zeitzeugenberichte



weitere Briefe aus KZs

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Postkarte Konzentrationslager Auschwitz 2. Februar 1944
Brief Konzentrationslager Auschwitz 29. April 1944
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Brief Konzentrationslager Buchenwald 28. April 1940
Brief Konzentrationslager Buchenwald 1944
Brief Konzentrationslager Dachau 29. September 1939
Brief Konzentrationslager Dachau 6. März 1943
Brief Konzentrationslager Dachau 12. Dezember 1943
Brief aus dem KZ Dachau 2. Dezember 1944
Brief Konzentrationslager Dachau 29. Dezember 1944
Brief Konzentrationslager Oranienburg 18. Juli 1943

Brief Konzentrationslager Dachau 30. August 1940

Briefumschlag aus dem Konzentrationslager Dachau


Aus den Konzentrationslagern durften nur Briefe versendet werden, die in gut leserlicher deutscher Sprache auf dem vorgesehenen Brief- oder Postkartenformular des Lagers geschrieben waren. Jeder Verstoß hiergegen führte nicht nur dazu, dass der Brief nicht weitergeleitet wurde, sondern eventuell auch zu Sanktionen. Da alle Briefe einer Zensur unterlagen, war es auf dem offiziellem Wege nicht möglich, über die wahren Zustände in den Lagern, über den eigenen Gesundheitszustand und die erfahrene Behandlung, erst Recht nicht über Mord, Tod, Demütigungen, Willkür, Menschenversuche, Hunger, Verletzungen und Krankheiten zu schreiben. Daran hielten sich die Lagerhäftlinge auch, denn sie wollten nicht den einzigen Kontakt nach außen riskieren, einerseits, da sie auf dringend notwendige Zuwendungen von außen hofften, andererseits aber auch, um Informationen über den Verbleib und die Lebensumstände der Famile und der Bekannten außerhalb des Lagers zu erhalten.
Und natürlich hofften sie aus dem Umstand, dass man von ihnen wusste, einen gewissen Schutz zu erlangen,

Nur wenn man die familiären Umstände der Gefangenen kennt, so bemerkt man unter Umständen, dass in Lagerbriefen trotz deren scheinbar banalen Inhalte durchaus geheime Mitteilungen versteckt sein können. Man bediente sich u.A. dem Geheimcode, in dem man Begebenheiten aufschrieb, die (nur) für den Empfänger erkennbar unwahr waren und so Rückschlüsse auf Erlebnis des Briefschreibers zuließen.

Von dem hier vorliegenden Brief ist nur das Couvert erhalten. Es wurde am 30. August 1940 von einem österreichischen Bürger, bzw. zu dieser Zeit Bürger des Großdeutschen Reiches abgeschickt. Interessant sind die damals geltenden und auf dem Couvert aufgedruckten Lagerbedingungen, die zu einem späteren Zeitpunkt verändert wurden. Um die Kosten der Häftlingsversorgung zu senken, durften (mussten) Angehörige Unterstützungspakete in das Lager schicken, was 1940 noch verboten war.


Der Postverkehr mit den Lagern, unterlag, wie bereits erwähnt, strengen Regeln, die ich hier betreffend des Jahres 1940 für das Lager Dachau dem Couvert wörtlich entnehme:

Konzentrationslager
Dachau 3K


Folgende Anordnungen sind beim
Schriftverkehr mit Gefangenen zu be-
achten:

1.) Jeder Schutzhaftgefangene darf im
Monat zwei Briefe oder zwei Karten
von seinen Angehörigen empfangen
und an sie absenden. Die Briefe an
die Gefangenen müssen gut lesbar
mit Tinte geschrieben sein und dür-
fen nur 15 Zeilen auf einer Seite ent-
halten. Gestattet ist nur ein Briefbo-
gen normaler Größe. Briefumschläge
müssen ungefüttert sein. In einem
Briefe dürfen nur 5 Briefmarken á 12 Pfg.
beigelegt werden. Alles andere ist
verboten und unterliegt der Beschlag-
nahme. Postkarten haben 10 Zeilen.
Lichtbilder dürfen als Postkarten nicht
verwendet werden.

2.) Geldsendungen sind gestattet.

3.) Es ist darauf zu achten, daß bei
Geld- oder Postsendungen die ge-
naue Adresse, bestehend aus: Name.
Geburtsdatum, und Gefangenen-Num-
mer auf die Sendungen zu schreiben
ist. Wenn die Adresse fehlerhaft ist,
geht die Post an den Absender zu-
rück oder wird vernichtet.

4.) Zeitungen sind gestattet, dürfen
aber nur durch die Poststelle des K.L.
Dachau 3K bestellt werden.

5.) Pakete dürfen nicht geschickt wer-
den, da die Gefangenen im Lager
alles kaufen können.

6.) Entlassungsgesuche aus der Schutz-
haft an die Lagerleitung sind zwecklos.

7.) Sprecherlaubnis und Besuche von
Gefangenen im Konzentrations-Lager
sind grundsätzlich nicht gestattet.

Der Lagerkommandant!


der ehemalige Inhalt des Briefcouverts ist nicht mehr vorhanden



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